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Hinweise zu Anmeldung in Italien
gültig für Deutsche und Osterreische
Zweck Aufenthaltserlaubnis Wohnsitz
Eine Aufenthaltsgenehmigung ist seit dem 11.04.07 nicht mehr nötig in Italien, für EU-Staatsangehörig. Wenn Sie vor haben ein längere Zeit in Italien zu bleiben können Sie so ungehen:
- Zeitraum kürzer als drei Monaten in private Mietwhonung: es reicht bei der örtliche Carabinieri sich vorzustellen und sich Polizeilich anmelden.
- Zeitraum länger als drei Monaten aber ohne Wohnsitzwechseln und begrenzt: wenn Sie einfach wegen Studium oder Arbeitsuche in Italien bleiben wollen, müssen Sie sich anpassen auf die Meldebestimmungen die für die Italiener gelten. Das bedeutet dass Sie eine Erklärung der zeitlichen Niederlassung in zustöndige ortliche Gemeinde, abgeben müßen.Dazu benötigen Sie ledlig nur Ihre Reisepass.N.B.:Nicht in jede Gemeinde wird es gemacht.
Wohnsitzwechseln - Residenz Beantragung Da in Italien nicht fest leben können, ohne Ihre erste Wohnsitz auch anzumelden,wenn Sie vor haben, hier zu bleiben, müssn Sie die Residenz, bei denzuständige ortliche Einwohnermeldeamt, beantragen. Zur Eintragung sind zu vorlegen: ein gültiger Reisepass oder Personalausweis, Passbilder und je nach Art der Aufenthaltsabsicht : Arbeitsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung, Handelskammereintrag Einkunft Nachweis, Krankenversicherungsnachweis, Steuernummer, Wohnungnachweis( zum Beispiel Mietvertrag)und eine Bescheinigung über die Zusammensetzung der Familie.Jede Gemeinde kann natürlich bestimmte Module oder Dokumente nachfragen, daher bitte immer nachfragen. Den erste Wohnsitz wird so in Ihre italienische Gemeinde eingetragen und Ihnen bleibt noch in Deutschland zu regeln, ob Sie sich abmelden oder ein zweite Wohnsitz behalten wollen
Bei alle Erledigung ist Sarrabanda Team auf eure Seite: fragen Sie einfach und werden Sie fündig. Egal ob Sie ein Service brauchen oder einExpert, die euch in eure Gelegenheit, begleitet.
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